Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

RIVA – ruhig, individuell, alltagsnah

(nachfolgend „RIVA“ genannt)

Präambel

RIVA legt großen Wert auf eine ruhige, individuelle und verantwortungsvolle Hundebetreuung. Jede Betreuung wird auf die Bedürfnisse des einzelnen Hundes abgestimmt, denn kein Hund ist wie der andere. Das Wohl, die Sicherheit und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Hundehaltern stehen dabei stets im Mittelpunkt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für eine transparente und faire Zusammenarbeit zwischen RIVA und den Hundehaltern. Sie regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten und schaffen einen verlässlichen Rahmen für die Betreuung.

 

 

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von RIVA, Inhaberin Angelique Schmidt.

(2) Hierzu zählen insbesondere:

  • Kennenlerngespräche
  • Abenteuertouren (Einzel- und Gruppentouren)
  • Monatsabonnements
  • 5er-Tickets
  • Tagesbetreuung
  • Urlaubsbetreuung
  • weitere individuell vereinbarte Betreuungsleistungen.

(3) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

 

 

§2 Betreuungskonzept

RIVA steht für eine individuelle, bedürfnisorientierte und verantwortungsbewusste Hundebetreuung.

Jeder Hund wird als Individuum betrachtet. Alter, Gesundheitszustand, Sozialverhalten, Persönlichkeit und Bedürfnisse werden bei der Planung der Betreuung berücksichtigt.

Gruppen werden bewusst klein gehalten und mit großer Sorgfalt zusammengestellt, um allen Hunden eine sichere und entspannte Betreuung zu ermöglichen.

Das Wohl jedes einzelnen Hundes hat jederzeit Vorrang vor organisatorischen oder wirtschaftlichen Interessen.

RIVA behält sich deshalb vor,

  • Hunde einer anderen Betreuungsform zuzuordnen,
  • Gruppenzusammensetzungen anzupassen,
  • eine Betreuung abzulehnen oder
  • eine bereits bestehende Betreuung zu beenden,

wenn dies aus Gründen des Tierwohls, der Sicherheit oder des harmonischen Zusammenlebens der betreuten Hunde erforderlich ist.

 

 

 

§3 Kennenlerngespräch

Vor der ersten Betreuung findet grundsätzlich ein persönliches Kennenlerngespräch statt.

Dieses dient dazu,

  • den Hund kennenzulernen,
  • Erwartungen und Wünsche zu besprechen,
  • den gemeinsam ausgefüllten Anamnesebogen durchzugehen,
  • sowie zu beurteilen, ob die vom Hundehalter gewünschte Betreuungsform für den Hund geeignet ist oder ob RIVA eine alternative Betreuungsform empfiehlt.

Das Kennenlerngespräch dauert in der Regel etwa 60 Minuten und beinhaltet einen gemeinsamen Spaziergang.

Die Gebühr beträgt 25 Euro.

Entscheidet sich der Hundehalter anschließend für die Buchung eines Betreuungspakets (Monatsabo oder 5er-Ticket), wird die Gebühr vollständig angerechnet.

Ein Anspruch auf Aufnahme in die Betreuung besteht nach dem Kennenlerngespräch nicht.

Die Entscheidung über die Aufnahme eines Hundes trifft ausschließlich RIVA.

 

 

 

§ 4 Voraussetzungen für die Betreuung

Um eine sichere und individuelle Betreuung gewährleisten zu können, müssen vor Beginn der Betreuung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Vor Beginn der Betreuung sind der vollständig ausgefüllte Anamnesebogen sowie alle erforderlichen Nachweise bei RIVA einzureichen.
  2. Der Hundehalter informiert RIVA unverzüglich über alle gesundheitlichen Einschränkungen, chronischen Erkrankungen, Allergien, Verhaltensauffälligkeiten, Läufigkeit sowie sonstige Veränderungen, die für die Betreuung von Bedeutung sein können.
  3. Der Hund verfügt über einen gültigen Impfschutz entsprechend den tierärztlichen Empfehlungen sowie – soweit gesetzlich vorgeschrieben – über eine gültige Kennzeichnung (z. B. Mikrochip). Ein entsprechender Nachweis ist RIVA vor Betreuungsbeginn vorzulegen.
  4. Für jeden betreuten Hund muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung bestehen. Eine Kopie des Versicherungsnachweises ist RIVA vor Betreuungsbeginn zur Verfügung zu stellen.
  5. Der Hundehalter stellt ein gut sitzendes, sicheres und ausbruchsicheres Geschirr zur Verfügung. RIVA behält sich vor, Hunde mit ungeeignetem oder unsicherem Equipment nicht zu transportieren oder die Betreuung bis zur Bereitstellung geeigneter Ausrüstung abzulehnen.
  6. Hunde mit ansteckenden Erkrankungen oder erheblichem Parasitenbefall (z. B. Flöhe, Milben oder ansteckende Hauterkrankungen) können bis zur vollständigen Genesung bzw. erfolgreichen Behandlung von der Betreuung ausgeschlossen werden.

Die Entscheidung hierüber trifft RIVA unter Berücksichtigung des Tierwohls sowie der Sicherheit aller betreuten Hunde.

 

 

 

§ 5 Vertragsabschluss

Ein Betreuungsvertrag kommt erst zustande, wenn

  • das Kennenlerngespräch erfolgreich durchgeführt wurde,
  • der Anamnesebogen vollständig vorliegt,
  • alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden,
  • RIVA die Betreuung ausdrücklich bestätigt hat,
  • sowie die vereinbarte Zahlung fristgerecht eingegangen ist.

Ein Anspruch auf Abschluss eines Betreuungsvertrages besteht nicht.

RIVA entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Aufnahme eines Hundes in die Betreuung. Maßgeblich sind insbesondere das Wohl des Hundes, die Sicherheit aller betreuten Hunde sowie die Vereinbarkeit mit dem Betreuungskonzept von RIVA.

 

 

 

§ 6 Buchung, Monatsabos und feste Betreuungsplätze

Die Buchung einer Betreuungsleistung erfolgt grundsätzlich nach dem erfolgreichen Kennenlerngespräch und der ausdrücklichen Bestätigung durch RIVA.

Monatsabos beginnen grundsätzlich zum ersten Kalendertag eines Monats. Ein Einstieg während eines laufenden Monats ist nach individueller Absprache möglich.

Mit Abschluss eines Monatsabos reserviert RIVA einen festen Betreuungsplatz für den Hund an den vereinbarten Wochentagen. Der monatliche Beitrag dient der Reservierung dieses festen Betreuungsplatzes und nicht ausschließlich der tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungstage.

Die Anzahl der Betreuungsplätze ist begrenzt. RIVA behält sich vor, Anfragen abzulehnen, sofern keine freien Kapazitäten mehr vorhanden sind.

Die vereinbarten Betreuungstage ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.

Änderungen der vereinbarten Betreuungstage sind nach individueller Absprache und ausschließlich im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten möglich.

 

 

 

§ 7 Treuevorteil für Stammkunden

Als Stammkunden gelten Hundehalter bzw. Hundehalterinnen, deren Monatsabo seit mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten besteht.

Stammkunden können ihr Monatsabo einmal pro Kalenderjahr für maximal zwei zusammenhängende Wochen pausieren.

Voraussetzung hierfür ist, dass der geplante Urlaub mindestens vier Wochen vor Beginn schriftlich angekündigt und von RIVA bestätigt wurde.

Die Pause wird erst mit schriftlicher Bestätigung durch RIVA wirksam.

Über die finanzielle Berücksichtigung der vereinbarten Pause informiert RIVA den Hundehalter bzw. die Hundehalterin mit der jeweiligen Bestätigung.

Ein Anspruch auf darüber hinausgehende Pausen oder Erstattungen besteht nicht.

 

 

 

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise von RIVA.

Nach der Buchungsbestätigung erhält der Hundehalter bzw. die Hundehalterin eine Rechnung.

Die Buchung gilt erst nach fristgerechtem Zahlungseingang als verbindlich.

Einzelbuchungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch 48 Stunden vor dem vereinbarten Betreuungstermin, zu bezahlen.

Monatsabos sind jeweils im Voraus bis zum ersten Kalendertag des jeweiligen Betreuungsmonats zu begleichen. Die Einrichtung eines Dauerauftrags wird empfohlen.

Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, besteht kein Anspruch auf Durchführung der vereinbarten Betreuung.

Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.

Befindet sich der Hundehalter bzw. die Hundehalterin mit der Zahlung in Verzug, ist RIVA berechtigt, die Betreuung bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. Die vertraglich vereinbarte Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.

Eine Beendigung eines Monatsabos erfolgt ausschließlich durch eine ordnungsgemäße Kündigung gemäß § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Einstellung von Zahlungen ersetzt keine Kündigung.

Alle Preise verstehen sich – soweit gesetzlich erforderlich – inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

§ 9 Absagen und Stornierungen

Um eine verlässliche Planung und die Reservierung der Betreuungsplätze zu gewährleisten, gelten folgende Regelungen:

Einzelbuchungen

Einzelbuchungen können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Betreuungstermin kostenfrei auf einen anderen Termin verschoben werden.

Eine Rückerstattung des bereits gezahlten Betrages erfolgt nicht.

Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem Betreuungstermin werden 50 % des vereinbarten Betreuungspreises einbehalten.

Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Betreuungstermin oder wenn die Betreuung aus Gründen, die der Hundehalter bzw. die Hundehalterin zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden kann, erfolgt keine Erstattung.

In begründeten Ausnahmefällen kann RIVA nach eigenem Ermessen eine Verrechnung mit einer zukünftigen Buchung vornehmen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

 

 

 

Monatsabos

Mit Abschluss eines Monatsabos wird ein fester Betreuungsplatz reserviert.

Nicht in Anspruch genommene Betreuungstage begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Nachholung oder Erstattung.

Ausgenommen hiervon sind die in § 7 geregelten Pausen für Stammkunden.

Kann ein Betreuungstag aufgrund einer nachgewiesenen Erkrankung des Hundes nicht wahrgenommen werden, informiert der Hundehalter bzw. die Hundehalterin RIVA Hunde unverzüglich.

Auf Verlangen ist ein tierärztlicher Nachweis vorzulegen.

Über eine mögliche Gutschrift oder Verrechnung entscheidet RIVA im Einzelfall.

 

 

 

Absagen durch RIVA 

Kann eine vereinbarte Betreuung aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer, von RIVA nicht zu vertretender Umstände nicht durchgeführt werden, bemüht sich RIVA um eine faire und kundenfreundliche Lösung. Ein Anspruch auf Nachholung, Verrechnung oder Erstattung besteht bei kurzfristigen Ausfällen nicht.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aufgrund des Betreuungsausfalls, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

 

 

 

§ 10 Gesundheit und Wohl des Hundes

Das Wohl des Hundes steht bei RIVA jederzeit an erster Stelle.

Der Hundehalter bzw. die Hundehalterin verpflichtet sich, Veränderungen des Gesundheitszustandes, Verhaltensauffälligkeiten, Läufigkeit oder sonstige betreuungsrelevante Veränderungen unverzüglich mitzuteilen.

RIVA entscheidet unter Berücksichtigung des Tierwohls sowie der Sicherheit aller betreuten Hunde, ob

  • die gewünschte Betreuungsform durchgeführt werden kann,
  • eine alternative Betreuungsform angeboten wird,
  • oder eine Betreuung vorübergehend oder dauerhaft nicht möglich ist.

Bei ansteckenden Erkrankungen, erheblichem Parasitenbefall oder anderen Umständen, die eine Gefährdung für den Hund oder andere betreute Hunde darstellen könnten, kann die Betreuung bis zur vollständigen Genesung ausgesetzt werden.

 

 

 

§ 11 Transport und Betreuung

Sofern Bestandteil der gebuchten Leistung, werden die Hunde im Fahrzeug von RIVA transportiert.

Die Hunde werden während des Transports entsprechend den geltenden Sicherheitsvorschriften gesichert.

Voraussetzung hierfür ist ein gut sitzendes, ausbruchsicheres und gepolstertes Geschirr.

RIVA behält sich vor, den Transport oder die Betreuung abzulehnen, sofern das bereitgestellte Equipment nicht den Sicherheitsanforderungen entspricht.

Die Tages- und Urlaubsbetreuung erfolgt ausschließlich nach vorheriger individueller Absprache.

Die Urlaubsbetreuung findet derzeit überwiegend im häuslichen Umfeld des Hundes sowie außerhalb in geeigneten und sicheren Umgebungen statt.

Im Rahmen der Tagesbetreuung kann der Hund – je nach individueller Absprache und Eignung – an einer Abenteuertour teilnehmen oder währenddessen außerhalb der Tour individuell betreut werden.

 

 

 

§ 12 Schlüsselregelung

Sofern für die vereinbarte Betreuung ein Haustürschlüssel übergeben wird, verpflichtet sich RIVA, diesen sorgfältig und vertraulich aufzubewahren.

Der Schlüssel wird ausschließlich zum Zweck der vereinbarten Betreuung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies wurde mit dem Hundehalter bzw. der Hundehalterin ausdrücklich abgestimmt und schriftlich vereinbart.

Zur Wahrung der Sicherheit werden Schlüssel nicht mit Namen oder Anschrift des Hundehalters bzw. der Hundehalterin gekennzeichnet.

Nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses wird der Schlüssel schnellstmöglich an den Hundehalter bzw. die Hundehalterin zurückgegeben.

Ein Verlust des Schlüssels wird dem Hundehalter bzw. der Hundehalterin unverzüglich mitgeteilt.

 

 

 

§ 13 Tierärztliche Notfälle

Während der Betreuung steht das Wohl des Hundes an erster Stelle.

Erkrankt oder verletzt sich der Hund während der Betreuung oder entsteht aus Sicht von RIVA eine Situation, in der eine tierärztliche Behandlung erforderlich erscheint, wird der Hundehalter bzw. die Hundehalterin unverzüglich informiert.

Ist der Hundehalter bzw. die Hundehalterin telefonisch nicht erreichbar und/oder nicht in der Lage, den Hund selbst einem Tierarzt vorzustellen, ist RIVA berechtigt, den Hund im Interesse seines Wohls tierärztlich versorgen zu lassen.

Soweit möglich, wird der im Anamnesebogen angegebene Haustierarzt aufgesucht. Ist dies aufgrund der Dringlichkeit oder Erreichbarkeit nicht möglich, entscheidet RIVA über die Wahl einer geeigneten Tierarztpraxis.

Die Kosten der tierärztlichen Behandlung sowie hiermit verbundene Auslagen trägt der Hundehalter bzw. die Hundehalterin.

 

 

 

§ 14 Haftung und Versicherung

RIVA verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Tierhüterrisiko.

RIVA haftet für Schäden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie des bestehenden Versicherungsschutzes.

Der Versicherungsschutz richtet sich nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen des Versicherers.

Mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrages bestätigt der Hundehalter bzw. die Hundehalterin, dass für den betreuten Hund eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung besteht und diese bis zum Ende des Betreuungsverhältnisses aufrechterhalten wird.

Für Schäden, die durch unvollständige oder unrichtige Angaben des Hundehalters bzw. der Hundehalterin entstehen, übernimmt RIVA keine Haftung.

RIVA haftet nicht für Schäden, die trotz sorgfältiger Betreuung durch unvorhersehbares Verhalten des Hundes entstehen, soweit eine Haftung gesetzlich ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

 

 

 

§ 15 Datenschutz und Fotoeinwilligung

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Betreuungsverhältnisses verarbeitet und entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von RIVA.

Die Verwendung von Fotos oder Videos des Hundes für die Website, Social-Media-Kanäle oder sonstige Werbezwecke erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung des Hundehalters bzw. der Hundehalterin.

 

 

 

§ 16 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Sollte RIVA Hunde in begründeten Einzelfällen aus Kulanz von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, begründet dies keinen Anspruch auf eine gleichartige Behandlung in zukünftigen Fällen.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages bestätigt der Hundehalter bzw. die Hundehalterin, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

 

 

 

Stand: Juli 2026

RIVA - ruhig, individuell, alltagsnah
Inhaberin: Angelique Schmidt